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Informationen zum Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen ab dem 01.01.2023
Ab 01.01.2023 gilt ein Nullsteuersatz von 0% für die Umsatzsteuer auf den Kauf von Photovoltaik-Anlagen und notwendigen Komponenten. Diese Regelung gilt nur für Privatkäufer, sprich: für Anlagen einer Größe bis 30kw, während gewerbliche Händler und Installateure eine Rechnung mit 19% Umsatzsteuer erhalten.